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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
    • Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH.) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge als AGB bez.). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
    • Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
    • Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
    • Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
  1. Umfang des Qualifikationsauftrages / Stellvertretung
    • Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
    • Der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
    • Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Qualifikationsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) anbietet.
  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
    • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Qualifikationsauftrages an seinem Geschäftssitz oder an einem anderen externen Ort ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
    • Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Trainings mit ähnlichen oder in Korrelation stehenden Themenschwerpunkten – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
    • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Trainings notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Trainings von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Trainings bekannt werden.
    • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (IQX Advanced Academy GmbH) von diesem informiert werden.
  1. Sicherung der Unabhängigkeit
    • Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
    • Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (IQX Advanced Academy GmbH) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
  1. Berichterstattung / Berichtspflicht
    • Der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
    • Den Schlussbericht bzw. die Trainingsdokumentation erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
    • Der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  1. Schutz des geistigen Eigentums
    • Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Trainingsunterlagen, Trainingsdokumentation, Trainingsevaluierungen, Analysen, Programme, Leistungsvereinbarungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (IQX Advanced Academy GmbH) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung /Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (IQX Advanced Academy GmbH) - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
    • Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  1. Gewährleistung
    • Der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
    • Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
  1. Haftung / Schadenersatz
    • Der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
    • Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
    • Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
    • Sofern der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall an diese Dritten halten.
  1. Geheimhaltung / Datenschutz
    • Der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihn zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
    • Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
    • Der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
    • Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgeschriebener Aussageverpflichtungen.
    • Der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwas Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen sind.
  1. Honorar
    • Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH). Der Auftragnehmer (IQX Advanced AcademyGmbH) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechend Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
    • Der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
    • Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (IQX Advanced AcademyGmbH) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
    • Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH), so behält der Auftragnehmer (IQX Advanced AcademyGmbH) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer (IQX Advanced AcademyGmbH) bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
    • Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  1. Elektronische Rechnungslegung
    • Der Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (IQX Advanced Academy GmbH) ausdrücklich einverstanden.
  1. Dauer des Vertrages
    • Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
    • Der Vertag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
      • Wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
      • Wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät
      • Wenn berechtige Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlung leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögenswerte dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
  1. Schlussbestimmungen
    • Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfälligen Änderungen wechselseitig umgehen bekannt zu machen.
    • Änderungen des Vertrages und diese AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    • Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (IQX Advanced Academy GmbH). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (IQX Advanced AcademyGmbH) zuständig.

Mediationsklausel
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auf jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.